MachPlan Ratgeber
Sichtschutz-Elemente berechnen: Das Systemmaß zählt
Eine Streckenlänge geteilt durch die sichtbare Elementbreite ergibt selten schon eine belastbare Bestellung. Pfosten, Halter und Montagespiel stecken im Systemraster.
Elementbreite und Einbaumaß sind nicht dasselbe
Ein Sichtschutzelement kann beispielsweise 180 Zentimeter breit sein, während Pfosten, Halter und notwendiges Spiel ein anderes Achsmaß erzeugen. Entscheidend ist die Maßangabe, mit der der Hersteller die Pfostenpositionen vorgibt.
Fehlt dieses Maß im Shop, prüfe Montageanleitung oder technische Zeichnung. Eine angenommene Pfostenbreite kann sich über mehrere Felder zu einem deutlichen Fehler summieren.
Auf ganze Module aufrunden
Für den Bestellrahmen wird die verbleibende Strecke nach Abzug der Tor-Module durch das Feldraster geteilt und auf ganze Felder aufgerundet. Dadurch kann das Standardraster länger als die Zielstrecke werden.
Die Differenz ist kein Abfallwert, sondern eine Planungsaufgabe: ein kürzbares Randfeld, ein freigegebenes Sondermaß oder eine veränderte Pfostenposition. Nicht jedes Material und jedes Dekor darf beliebig gekürzt werden.
Pfosten aus zusammenhängenden Feldern ableiten
Eine gerade Folge aus sechs Modulen benötigt rechnerisch sieben Begrenzungspunkte: Anfang, fünf Übergänge und Ende. Tore zählen dabei als eigene Module.
In der Stückliste müssen normale Zwischenpfosten, Endpfosten und möglicherweise verstärkte Torpfosten anschließend getrennt werden. Eckpfosten entstehen erst, wenn eine zweite Strecke anschließt.
Nachvollziehbares Rechenbeispiel
Zehn Meter Sichtschutz mit einem Tor
Beispiel mit einem 100 cm breiten Tor-Modul und 180 cm Montagebreite je Standardfeld.
- Gesamtstrecke
- 1.000 cm
- abzüglich Tor-Modul
- 900 cm
- Standardfelder
- 900 ÷ 180 = 5
- Felder plus Tor
- 6 Rasterfelder
Ergebnis: Grundrahmen: 5 Standardfelder, 1 Tor-Modul und 7 rechnerische Pfosten.
Das Beispiel setzt echte Montagebreiten voraus und bemisst weder Pfosten noch Fundamente.
Geprüfte Ausgangspunkte
Quellen und weiterführende Hinweise
- Musterbauordnung und AuslegungshilfenBauministerkonferenz
Überblick über das Musterrecht; verbindlich bleibt die jeweils geltende Landes- und Ortsregelung.
- § 61 Bauordnung für Berlin – verfahrensfreie BauvorhabenLand Berlin
Amtliches Beispiel für landesrechtliche Größen- und Standortgrenzen; andere Bundesländer können abweichen.
Wie MachPlan rechnet, Annahmen kennzeichnet und Grenzen behandelt, erklären wir in der Methodik.
Der Mengenplan setzt eine einzelne gerade Strecke voraus. Ecken, Versprünge, Gefälle und systemspezifische Sonderpfosten müssen im konkreten Aufmaß ergänzt werden.